07.07.1905 |
geboren in Stargard (Pommern) |
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landwirtschaftlichen Lehre, Abitur |
1928 - 1931 |
Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften |
1934 |
Promotion zum Dr. jur. |
1935 - 1938 |
Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht |
1938 - 1945 |
Generalsekretär des Ibero-Amerikanischen Instituts in Berlin |
1946 |
Sachbearbeiter an der Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover |
1946 - 1960 |
Mitglied in der DP |
1946 - 1949 |
juristischer Berater der DP-Fraktion im Landtag Niedersachsen bzw. Parlamentarischen Rat |
1949 - 1969 |
Mitglied des Bundestages |
1952 - 1960 |
Mitglied des Direktoriums bzw. Parteivorstandes der DP |
1952 - 1958 |
Mitglied der Gemeinsamen Versammlung der EGKS |
1953 - 1955 |
Vorsitzender der DP-Fraktion |
1955 - 1962 |
Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates |
1956 - 1957 |
Bundesminister für Justiz |
1958 - 1972 |
Lehrbeauftragter an der Universität Bonn für staats- und völkerrechtliche Probleme der europäischen Integration (1966 Honorarprofessor) |
1960 |
Mitglied der CDU |
1960 - 1961 |
Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte |
1964 - 1968 |
Mitglied des Exekutivrates der UNESCO |
1966 |
Honorarprofessor an der Universität Bonn |
1967 - 1979 |
Präsident der Paneuropa-Union Deutschlands |
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25.02.1982 |
gestorben in Bonn |
Eine Schlüsselfigur bei der Aufhebung der Todesstrafe war der schlesische Vertriebene Hans Christoph Seebohm, der zusammen mit seinem Sekretär Hans-Joachim von Merkatz die rechtslastige Deutsche Partei im Parlamentarischen Rat vertrat. Seebohm "gehörte zu den Konservativsten des Hauses", wie sich einer der SPD-Abgeordneten später erinnerte, überraschte aber jedermann damit, dass er am 6. Dezember 1948 den förmlichen Antrag einbrachte, die Abschaffung der Todesstrafe in einen neuen Artikel des Grundgesetzes aufzunehmen, der auch die Freiheit des Einzelnen, den Schutz des Staatsbürgers vor staatlichen Übergriffen gegen seine körperliche Unversehrtheit und ein unbedingtes Abtreibungsverbot enthalten sollte.
Dahinter steckte bei Seebohm und der DP die Absicht, Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung zu bewahren.
Hielt die zweite monarchistische Rede im Deutschen Bundestag:
"Es ist eine längst erwiesene Tatsache, daß die monarchische Staatsform - wir haben sie in England - mit einer echten Demokratie wohl vereinbar ist. Im Gegenteil, die Erfahrungen in Schweden, in Dänemark und in anderen Ländern haben bewiesen, daß die monarchische Staatsform, die Repräsentanz des Volkes und des Staates durch einen erblichen Monarchen, sehr viel für das Staatsbewußtsein, die Festigkeit des Volkes beigetragen hat.
"Preußen hätte in den Jahren 1806 bis 1813 die fremde Besatzung nicht mit so viel Würde überstanden, wenn nicht die Liebe zu seinem Königshaus gewesen wäre. Ich bekenne als gewählter Abgeordneter dieses Hauses (niedersächsischer Stimmkreis Verden-Rotenburg-Osterholz), daß ich von ganzem Herzen Monarchist bin.
Ich bin der festen Überzeugung - ich glaube, Churchill hat es gesagt -: Wenn man nicht 1918 die Monarchie zerstört hätte, wenn man- nicht die Monarchie in Oesterreich zerstört hätte, wäre Europa viel Unglück erspart geblieben.
Literatur:
Peter Paul Nahm (Hg.): Kultur und Politik. Im Spannungsfeld der Geschichte. Hans Joachim v. Merkatz zum 70. Geburtstag. Bielefeld 1975. -
Heinz-Siegfried Strelow: Konservative Politik in der frühen Bundesrepublik - Hans Joachim Merkatz (1905-1982). In: Konservative Politiker in Deutschland (Hg. Hans-Christof Kraus). Berlin 1995.letzte Änderung am 04.11.2004