Prof. Dr. Hans Joachim von Merkatz

07.07.1905

geboren in Stargard (Pommern)

 

landwirtschaftlichen Lehre, Abitur

1928 - 1931

Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

1934

Promotion zum Dr. jur.

1935 - 1938

Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

1938 - 1945

Generalsekretär des Ibero-Amerikanischen Instituts in Berlin

1946

Sachbearbeiter an der Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover

1946 - 1960

Mitglied in der DP

1946 - 1949

juristischer Berater der DP-Fraktion im Landtag Niedersachsen bzw. Parlamentarischen Rat

1949 - 1969

Mitglied des Bundestages

1952 - 1960

Mitglied des Direktoriums bzw. Parteivorstandes der DP

1952 - 1958

Mitglied der Gemeinsamen Versammlung der EGKS

1953 - 1955

Vorsitzender der DP-Fraktion

1955 - 1962

Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates

1956 - 1957

Bundesminister für Justiz

1958 - 1972

Lehrbeauftragter an der Universität Bonn für staats- und völkerrechtliche Probleme der europäischen Integration (1966 Honorarprofessor)

1960

Mitglied der CDU

1960 - 1961

Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte

1964 - 1968

Mitglied des Exekutivrates der UNESCO

1966

Honorarprofessor an der Universität Bonn

1967 - 1979

Präsident der Paneuropa-Union Deutschlands

 

 

25.02.1982

gestorben in Bonn


Eine Schlüsselfigur bei der Aufhebung der Todesstrafe war der schlesische Vertriebene Hans Christoph Seebohm, der zusammen mit seinem Sekretär Hans-Joachim von Merkatz die rechtslastige Deutsche Partei im Parlamentarischen Rat vertrat. Seebohm "gehörte zu den Konservativsten des Hauses", wie sich einer der SPD-Abgeordneten später erinnerte, überraschte aber jedermann damit, dass er am 6. Dezember 1948 den förmlichen Antrag einbrachte, die Abschaffung der Todesstrafe in einen neuen Artikel des Grundgesetzes aufzunehmen, der auch die Freiheit des Einzelnen, den Schutz des Staatsbürgers vor staatlichen Übergriffen gegen seine körperliche Unversehrtheit und ein unbedingtes Abtreibungsverbot enthalten sollte.
Dahinter steckte bei Seebohm und der DP die Absicht, Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung zu bewahren.

Hielt die zweite monarchistische Rede im Deutschen Bundestag:
"Es ist eine längst erwiesene Tatsache, daß die monarchische Staatsform - wir haben sie in England - mit einer echten Demokratie wohl vereinbar ist. Im Gegenteil, die Erfahrungen in Schweden, in Dänemark und in anderen Ländern haben bewiesen, daß die monarchische Staatsform, die Repräsentanz des Volkes und des Staates durch einen erblichen Monarchen, sehr viel für das Staatsbewußtsein, die Festigkeit des Volkes beigetragen hat.
"Preußen hätte in den Jahren 1806 bis 1813 die fremde Besatzung nicht mit so viel Würde überstanden, wenn nicht die Liebe zu seinem Königshaus gewesen wäre. Ich bekenne als gewählter Abgeordneter dieses Hauses (niedersächsischer Stimmkreis Verden-Rotenburg-Osterholz), daß ich von ganzem Herzen Monarchist bin.
Ich bin der festen Überzeugung - ich glaube, Churchill hat es gesagt -: Wenn man nicht 1918 die Monarchie zerstört hätte, wenn man- nicht die Monarchie in Oesterreich zerstört hätte, wäre Europa viel Unglück erspart geblieben.

Literatur:
Peter Paul Nahm (Hg.): Kultur und Politik. Im Spannungsfeld der Geschichte. Hans Joachim v. Merkatz zum 70. Geburtstag. Bielefeld 1975. -
Heinz-Siegfried Strelow: Konservative Politik in der frühen Bundesrepublik - Hans Joachim Merkatz (1905-1982). In: Konservative Politiker in Deutschland (Hg. Hans-Christof Kraus). Berlin 1995.

letzte Änderung am 04.11.2004