Dr. Hans Christoph Seebohm

04.08.1903

geboren in Emanuelssegen/Oberschlesien

1921

Abitur

1921 - 1928

Studium der Bergwissenschaften in Freiburg im Breisgau, München und Berlin-Charlottenburg, Diplom-Bergbauingenieur

1928 - 1931

Bergreferendar beim Oberbergamt in Halle an der Saale

1932

promoviert zum Dr.Ing. (Bergbauingenieur)

1933 - 1938

Werksleiter der Schachtanlagen Sosnitza und der Preußengrube AG in Gleiwitz

1939

Bergwerksdirektor der Hohenlohe-Werke AG

1939 - 1945

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Britannia-Kohlenwerke in Seestadt

1945 - 1949

Geschäftsführer der Erdölgesellschaft Deilmann AG in Dortmund

1946 - 1948

Mitglied des Landtages von Niedersachsen

1946 - 1948

Minister für Aufbau und Arbeit in Niedersachsen

1947 - 1963

Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig

1947 - 1960

Mitglied der DP (Im Juni 1947 wurde die Deutsche Partei durch Umbenennung der im Juni 1945 entstandenen Niedersächsischen Landespartei gegründet, die sich in der Tradition der Deutsch-Hannoverschen Partei sah)

1949 - 1966

Bundesverkehrsminister, 17 Jahre

1959

Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft

1960

Wechsel zur CDU

 

 

17.09.1967

gestorben in Bonn

Hans Christoph Seebohm war eine Schlüsselfigur bei der Aufhebung der Todesstrafe. Er vertrat zusammen mit seinem Sekretär Hans-Joachim von Merkatz die rechtslastige Deutsche Partei im Parlamentarischen Rat. Seebohm "gehörte zu den Konservativsten des Hauses", wie sich einer der SPD-Abgeordneten später erinnerte, überraschte aber jedermann damit, dass er am 6. Dezember 1948 den förmlichen Antrag einbrachte, die Abschaffung der Todesstrafe in einen neuen Artikel des Grundgesetzes aufzunehmen, der auch die Freiheit des Einzelnen, den Schutz des Staatsbürgers vor staatlichen Übergriffen gegen seine körperliche Unversehrtheit und ein unbedingtes Abtreibungsverbot enthalten sollte.
Dahinter steckte bei Seebohm und der DP die Absicht, Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung zu bewahren.

letzte Änderung am 15.10.2004