Wahl am 17.9.1961

Wahlbeteiligung 87,7%
Detailiertes Wahlergebnis

 
CDU/CSU
SPD
FDP
GDP
DRP
Stimmen / %
45,3
36,2
12,8
2,8
0,8
Sitze
242
190
67
-
-
= 499

Abkürzungen der Parteien:
GDP Gesamtdeutsche Partei DRP Deutsche Reichspartei

führte zum
4. Kabinett Adenauer 14.11.1961 - 13.12.1962

Koalition CDU/CSU + FDP

Bundeskanzler Konrad Adenauer CDU  
Aussenminister Gerhard Schröder CDU  
Inneres Hermann Höcherl CSU  
Wirtschaft Ludwig Erhardt CDU  
Finanzen Heinz Starke FDP Bis 19.11.1962
Justiz Wolfgang Stammberger FDP bis 19.11.1962
Arbeit und Sozialordnung Theodor Blank CDU  
Verteidigung Franz Josef Strauss CSU  
Verkehr Hans Christoph Seebohm CDU  
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Werner Schwarz CDU  
Post und Fernmeldewesen Richard Stücklen CSU  
Wohnungsbau, Städtebau und Raumordnung Paul Lücke CDU  
Familie und Jugendfragen Franz Josef Würmeling CDU  
Gesundheit Elisabeth Schwarzhaupt CDU  
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Wolfgang Mischnick FDP bis 19.11.1962
Gesamtdeutsche Fragen Ernst Lemmer CDU  
Angelegenheiten des Bundesrates Hans Joachim v. Merkatz CDU  
Atomenergie und Wasserwirtschaft Siegfried Balke CDU  
Schatz Hans Lenz FDP bis 19.11.1962
Wirtschaftliche Zusammenarbeit Walter Scheel FDP bis 19.11.1962
Besondere Aufgaben Heinrich Krone CDU  

Verwaltung:
Das 4. Kabinett von Bundeskanzler Adenauer besteht aus 19 Ressorts, d. h. zwei mehr als zuvor.
Neu ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die Entwicklungshilfe und das Bundesministerium für Gesundheitswesen. Letzteres übernimmt die bisher überwiegend beim Bundesministerium des Innern liegende Zuständigkeit für die Fragen der Gesundheit, ferner den Bereich Wasserwirtschaft vom bisheigen Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft.
Mit Beginn der Wahlperiode erhält das bisherige Bundesministerium für Wohnungsbau auch die Zuständigkeit für Städtebau und Raumordnung und wird in Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung umbenannt. Nachdem die Wasserwirtschaft auf das neue Bundesministerium für Gesundheitswesen übergegangen ist, nennt sich das bisherige Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft nur noch Bundesministerium für Atomkernenergie. Das Ressort für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes erhält die neue Bezeichnung Bundesschatzministerium und das Bundesministerium für Verteidigung ab Dezember 1961 die Bezeichnung Bundesministerium der Verteidigung.

Bemerkung:
Aus Protest gegen das Verhalten von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) in der so genannten «Spiegel»-Affäre verlassen die FDP-Minister Walter Scheel, Wolfgang Mischnick, Wolfgang Stammberger, Heinz Starke und Hans Lenz das vierte Kabinett Adenauers. Die Opposition ist zwar kurzzeitig in der Mehrheit, Adenauer kann aber noch ein Jahr weiterregieren (5. Kabinett Adenauer), nachdem er zusagte, im Herbst 1963 zurückzutreten.

5. Kabinett Adenauer 14.12.1962 - 15.10.1963

Koalition CDU/CSU + FDP

Bundeskanzler Konrad Adenauer CDU  
Aussenminister Gerhard Schröder CDU  
Inneres Hermann Höcherl CSU  
Wirtschaft Ludwig Erhardt CDU  
Finanzen Rolf Dahlgrün FDP  
Justiz Ewald Bucher FDP  
Arbeit und Sozialordnung Theodor Blank CDU  
Verteidigung Franz Josef Strauss
Kai Uwe v. Hassel
CSU
CDU

ab 9.1.1963
Verkehr Hans Christoph Seebohm CDU  
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Werner Schwarz CDU  
Post und Fernmeldewesen Richard Stücklen CSU  
Wohnungsbau, Städtebau und Raumordnung Paul Lücke CDU  
Familie und Jugendfragen Bruno Heck CDU  
Gesundheit Elisabeth Schwarzhaupt CDU  
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Wolfgang Mischnick FDP
 
Gesamtdeutsche Fragen Rainer Barzel CDU  
Angelegenheiten des Bundesrates Alois Niederalt
CSU
 
Wissenschaft
Hans Lenz FDP  
Schatz Werner Dollinger CSU  
Wirtschaftliche Zusammenarbeit Walter Scheel FDP  
Besondere Aufgaben Heinrich Krone
CDU
 

Verwaltung:
Im 5.Kabinett von Bundeskanzler Adenauer sind – von einer Änderung abgesehen – jene 19 Ressorts vertreten, die bereits dem vorhergehenden Kabinett angehörten.
Erweitert haben sich die Aufgaben des bisherigen Bundesministeriums für Atomkernenergie, das schon seit Januar 1961 auch für Fragen der Weltraumforschung, der Raumfahrtforschung und der Raumfahrttechnik zuständig ist; es geht deshalb im neuen Bundesministerium für wissenschaftliche
Forschung auf, dem im Mai 1963 weitere Aufgaben aus dem Bereich Forschung und Wissenschaftsförderung übertragen werden.

Bemerkung:
Das 5. Kabinett Adenauer endet mit dem Rücktritt des Bundeskanzlers am 15. Oktober 1963, den er in den Koalitionsverhandlungen im Dezember 1962 verbindlich zugesagt hatte. Das Vertrauen in den Regierungsstil Adenauers war zerrüttet.

1. Kabinett Erhardt 17.10.1963 - 26.10.1965

Bundeskanzler Ludwig Erhardt CDU  
Aussenminister Gerhard Schröder
CDU
 
Inneres Hermann Höcherl

CSU

 
Wirtschaft Kurt Schmücker CDU  
Finanzen Rolf Dahlgrün FDP  
Justiz Ewald Bucher
Karl Weber
FDP
CDU
Bis 27.3.1965
Ab 1.4.1965
Arbeit und Sozialordnung Theodor Blank CDU  
Verteidigung
Kai Uwe v. Hassel
CDU
 
Verkehr Hans Christoph Seebohm CDU  
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Werner Schwarz CDU  
Post und Fernmeldewesen Richard Stücklen CSU  
Wohnungsbau, Städtebau und Raumordnung Paul Lücke CDU  
Familie und Jugendfragen Bruno Heck CDU  
Gesundheit Elisabeth Schwarzhaupt CDU  
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Hans Krüger
Ernst Lemmer
CSU
CDU
bis 7.2.1964
ab 19.2.1964
Gesamtdeutsche Fragen Erich Mende FDP Stellvertreter
Angelegenheiten des Bundesrates Alois Niederalt CSU  
Wissenschaft Hans Lenz FDP  
Schatz Werner Dollinger CSU  
Wirtschaftliche Zusammenarbeit Walter Scheel FDP  
Besondere Aufgaben Heinrich Krone
Ludger Westrick
CDU
parteilos

ab 16.6.1964

Verwaltung:
Das 1. Kabinett von Bundeskanzler Erhardt besteht unverändert aus 19 Ressorts.
Eine Umbenennung betrifft das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen, das jetzt die Bezeichnung Bundesministerium für Familie und Jugend bekommt. Erstmals wird – ab Juni 1964 – der Chef des Bundeskanzleramtes zum Bundesminister ernannt (aus beamtenrechtlichen Gründen, weil wegen Erreichung der Altersgrenze des Amtsinhabers eine Verlängerung seiner Dienstzeit als beamteter Staatssekretär nicht möglich war).

 

letzte Änderung am 17.02.2003