Ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Ausgeschüttete Gewinne sind
für den Empfänger Kapitalerträge und unterliegen somit der Kapitalertragsteuer.
Der Steuersatz beträgt 25 %.
Versteuert werden:
Gezahlte Körperschaft- und Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommensteuerschuld
angerechnet.
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letzte Änderung am 20.12.2003