Die Kapitalertragsteuer

Ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Ausgeschüttete Gewinne sind für den Empfänger Kapitalerträge und unterliegen somit der Kapitalertragsteuer.
Der Steuersatz beträgt 25 %.

Versteuert werden:


Gezahlte Körperschaft- und Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

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letzte Änderung am 20.12.2003