Wahlbeteiligung 86,7%
Detailiertes Wahlergebnis
CDU/CSU
|
SPD
|
FDP
|
BP
|
NPD
|
||
Stimmen / % |
46,1
|
42,7
|
5,8
|
0,2
|
4,3
|
|
Sitze |
242
|
224
|
30
|
-
|
-
|
= 496 |
NPD | Nationaldemokratische Partei Deutschland | BP | Bayernpartei |
führte zum
1. Kabinett Brandt 21.10.1969 - 14.12.1972
Koalition SPD + FDP
Bundeskanzler | Willy Brandt | SPD | |
Aussenminister | Walter Scheel | FDP | Stellvertreter |
Inneres | Hans Dietrich Genscher | FDP | |
Wirtschaft | Karl Schiller Helmut Schmidt |
SPD SPD |
ab 7.7.1972 |
Finanzen | Alex Möller Karl Schiller Helmut Schmidt |
SPD SPD SPD |
ab 13.5.1971 ab 7.7.1972 |
Justiz | Gerhard Jahn | SPD | |
Arbeit und Sozialordnung | Walter Arendt | SPD | |
Verteidigung | Helmut Schmidt Georg Leber |
SPD SPD |
ab 7.7.1972 |
Verkehr, Post und Fernmeldewesen | Georg Leber Lauritz Lauritzen |
SPD SPD |
ab 7.7.1972 |
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Josef Ertl | FDP | |
Städtebau | Lauritz Lauritzen | SPD | |
Jugend, Familie und Gesundheit | Käthe Strobel | SPD | |
Innerdeutsche Beziehungen | Egon Franke | SPD | |
Bildung und Wissenschaft | Hans Leussink Klaus v. Dohnanyi |
Parteilos SPD |
ab 15.3.1972 |
Wirtschaftliche Zusammenarbeit | Erhard Eppler | SPD | |
Besondere Aufgaben | Horst Ehmke | SPD |
Verwaltung:
Das 1. Kabinett von Bundeskanzler Brandt besteht nur noch aus 15 Ressorts, d.
h. vier weniger als das vorherige Kabinett. Folgende bisher selbständige
Ministerien werden entweder aufgelöst oder mit anderen Ressorts zusammengelegt:
Aufgelöst werden (1) das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge
und Kriegsgeschädigte, dessen Kompetenzen auf das Bundesministerium für
Inneres übergehen, (2) das Bundesschatzministerium, dessen Aufgaben
mit Ausnahme der dem Bundeswirtschaftsministerium zufallenden Zuständigkeit
für das ERP-Sondervermögen vom Bundesministerium der Finanzen
wahrgenommen werden, und (3) das Bundesministerium für Angelegenheiten
des Bundesrates und der Länder. Aus den beiden bisher eigenständigen
Ressorts für Familie und Jugend sowie für das Gesundheitswesen wird
das neue Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gebildet.
Die Zuständigkeit für Umweltschutz geht dabei vom Gesundheitsressort
auf das Bundesministerium des Innern über.Zusammengelegt werden auch die
Geschäftsbereiche Verkehr sowie Post- und Fernmeldewesen. Es bleibt aber
ein Doppelministerium aus zwei nach wie vor nebeneinander bestehenden Ressorts,
und es wird in Personalunion vom Bundesminister für Verkehr und für
das Post- und Fernmeldewesen geleitet. Diese Zusammenfassung ging von der Erwartung
einer baldigen Umstrukturierung der Post aus.
Umbenannt werden als Folge von Schwerpunktverlagerungen drei Ministerien: (1)
Das bisherige Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen erhält die
neue Bezeichnung Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, worin
sich eine neue programmatische Zielsetzung ausdrücken soll; (2) das bisherige
Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung heißt nun Bundesministerium
für Bildung und Wissenschaft (mit der zusätzlichen Kompetenz für
Wissenschaftsförderung und Bildungspolitik, bisher im Geschäftsbereich
des Bundesinnenministeriums); (3) das Ressort für Wohnungswesen
und Städtebau nennt sich jetzt Bundesministerium für Städtebau
und Wohnungswesen. Wie schon in den beiden Kabinetten von Bundeskanzler Erhardt
wird der Chef des Bundeskanzleramtes zum Bundesminister für besondere Aufgaben
ernannt.
Eine größere Veränderung der Kabinettsstruktur während
der Wahlperiode, wodurch sich u. a. die Zahl der Ministerien auf 14 verringert,
bedeutet (nach dem Rücktritt des Bundesfinanzministers) die Zusammenfassung
der beiden wichtigen Ressorts Wirtschaft und Finanzen zum Bundesministerium
für Wirtschaft und Finanzen im Mai 1971. Dieses Superministerium,
anfangs von Karl Schiller und später von Helmut Schmidt geleitet, währt
nicht viel länger als ein Jahr bis zum Ende der 6. Wahlperiode.
letzte Änderung am 19.02.2003