Wahl am 28.9.1969

Wahlbeteiligung 86,7%
Detailiertes Wahlergebnis

 
CDU/CSU
SPD
FDP
BP
NPD
Stimmen / %
46,1
42,7
5,8
0,2
4,3
 
Sitze
242
224
30
-
-
= 496

Abkürzungen der Parteien:
NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland BP Bayernpartei

führte zum
1. Kabinett Brandt 21.10.1969 - 14.12.1972

Koalition SPD + FDP

Bundeskanzler Willy Brandt SPD  
Aussenminister Walter Scheel FDP Stellvertreter
Inneres Hans Dietrich Genscher FDP  
Wirtschaft Karl Schiller
Helmut Schmidt
SPD
SPD

ab 7.7.1972
Finanzen Alex Möller
Karl Schiller
Helmut Schmidt
SPD
SPD
SPD

ab 13.5.1971
ab 7.7.1972
Justiz Gerhard Jahn SPD  
Arbeit und Sozialordnung Walter Arendt SPD  
Verteidigung Helmut Schmidt
Georg Leber
SPD
SPD

ab 7.7.1972
Verkehr, Post und Fernmeldewesen Georg Leber
Lauritz Lauritzen
SPD
SPD

ab 7.7.1972
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Josef Ertl FDP  
Städtebau Lauritz Lauritzen SPD  
Jugend, Familie und Gesundheit Käthe Strobel SPD  
Innerdeutsche Beziehungen Egon Franke SPD  
Bildung und Wissenschaft Hans Leussink
Klaus v. Dohnanyi
Parteilos
SPD

ab 15.3.1972
Wirtschaftliche Zusammenarbeit Erhard Eppler SPD  
Besondere Aufgaben Horst Ehmke SPD  

Verwaltung:
Das 1. Kabinett von Bundeskanzler Brandt besteht nur noch aus 15 Ressorts, d. h. vier weniger als das vorherige Kabinett. Folgende bisher selbständige Ministerien werden entweder aufgelöst oder mit anderen Ressorts zusammengelegt:
Aufgelöst werden (1) das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, dessen Kompetenzen auf das Bundesministerium für Inneres übergehen, (2) das Bundesschatzministerium, dessen Aufgaben – mit Ausnahme der dem Bundeswirtschaftsministerium zufallenden Zuständigkeit für das ERP-Sondervermögen – vom Bundesministerium der Finanzen wahrgenommen werden, und (3) das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder. Aus den beiden bisher eigenständigen Ressorts für Familie und Jugend sowie für das Gesundheitswesen wird das neue Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gebildet. Die Zuständigkeit für Umweltschutz geht dabei vom Gesundheitsressort auf das Bundesministerium des Innern über.Zusammengelegt werden auch die Geschäftsbereiche Verkehr sowie Post- und Fernmeldewesen. Es bleibt aber ein Doppelministerium aus zwei nach wie vor nebeneinander bestehenden Ressorts, und es wird in Personalunion vom Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen geleitet. Diese Zusammenfassung ging von der Erwartung einer baldigen Umstrukturierung der Post aus.
Umbenannt werden als Folge von Schwerpunktverlagerungen drei Ministerien: (1) Das bisherige Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen erhält die neue Bezeichnung Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, worin sich eine neue programmatische Zielsetzung ausdrücken soll; (2) das bisherige Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung heißt nun Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (mit der zusätzlichen Kompetenz für Wissenschaftsförderung und Bildungspolitik, bisher im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums); (3) das Ressort für Wohnungswesen
und Städtebau nennt sich jetzt Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen. Wie schon in den beiden Kabinetten von Bundeskanzler Erhardt wird der Chef des Bundeskanzleramtes zum Bundesminister für besondere Aufgaben ernannt.
Eine größere Veränderung der Kabinettsstruktur während der Wahlperiode, wodurch sich u. a. die Zahl der Ministerien auf 14 verringert, bedeutet (nach dem Rücktritt des Bundesfinanzministers) die Zusammenfassung der beiden wichtigen Ressorts Wirtschaft und Finanzen zum Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen im Mai 1971. Dieses „Superministerium“, anfangs von Karl Schiller und später von Helmut Schmidt geleitet, währt nicht viel länger als ein Jahr bis zum Ende der 6. Wahlperiode.


 

letzte Änderung am 19.02.2003